Aktuelle Informationen aus den Fachreferaten des Landesverbands.
Diese wurde von dem Bundeskabinett am 23.03.2020 beschlossen. Es soll am 25. bzw. 26. März mit verkürzten Fristen im Bundestag beschlossen werden.
Zur Erläuterung, was eine Formulierungshilfe zu einem Gesetz ist. Dazu heißt es auf der Seite der Bundesregierung zur Erläuterung: "Es ist gängige Praxis, dass die Bundesregierung bei der Gesetzgebungstätigkeit des Bundestages Hilfestellung leistet.
Es kann auch vorkommen, dass die Bundesregierung zwar einen Gesetzentwurf ausarbeitet und im Ressortkreis abstimmt, aber nicht selbst in den Bundestag einbringt, sondern dies dem Parlament überlässt. Das regierungsinterne Verfahren entspricht dann im Prinzip dem einer Regierungsinitiative. Gegenstand des Kabinettbeschlusses beziehungsweise der Tagesordnung der Kabinettssitzung ist dann ausdrücklich nicht ein Gesetzentwurf, sondern eine Formulierungshilfe."
Zum Inhalt:
Für die Mitgliederversammlung eines Vereins gilt bislang, dass eine virtuelle Mitgliederversammlung nur dann zulässig ist, wenn dies ausdrücklich in der Satzung vorgesehen ist oder wenn alle Mitglieder diesem Verfahren schriftlich zustimmen. Dies ist schon ab einer bestimmten größeren Mitgliederzahl nicht mehr realistisch.
Um die Handlungsfähigkeit von Vereinen weiterhin zu gewährleisten werden folgende Regelungen befristet bis zum 31.12.202 (siehe Art. 2 § 7 Abs. 5) geändert:
Vergleichbare Vorschriften sind in Art. 2, §§ 1 bis 3 für die andere Rechtsformen wie AG, SE, GmbH und Genossenschaft vorgesehen.
Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Gesetzesentwurf bzw. den beigefügten FAQ für Vereine.
Erika Koglin, Paritätischer Gesamtverband