Fachinformation
01.03.2024 Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Psychiatrie, Sucht- und Gefährdetenhilfe, Soziale Teilhabe und Armut, Wohnungslosigkeit, Bürgerschaftliches Engagement

Die Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern startet ihre Projektausschreibung 2024

Zweck der Förderung ist, die Situation von wohnungs- und obdachlosen Menschen in Bayern durch die Förderung geeigneter Projekte und Maßnahmen zu verbessern.

Gefördert werden Vorhaben, die dazu beitragen, dass Menschen, die in Wohnungs- oder Obdachlosigkeit geraten oder davon bedroht sind, den Weg zurück in die Strukturen finden. Die Projekte sollten innovativ und wegweisend für die Wohnungs- und Obdachlosenhilfe sein.

Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro je Projekt bzw. Maßnahme. Projekte und Maßnahmen mit einem Förderbetrag von unter 1.000 Euro werden nicht berücksichtigt. Insbesondere werden Projekte gefördert, die nachhaltig, niedrigschwellig und kooperativ angelegt sind.

Neben der Förderung von Projekten stehen die enge Zusammenarbeit mit den bayerischen Kommunen und der Freien Wohlfahrtspflege sowie die stärkere Vernetzung im Fokus der Stiftungsarbeit.

Projekte zur Energieeinsparung können mit einer schnelleren Bearbeitung rechnen.

Frist für die Antragsstellung ist der 12. Mai 2024.

Weitere Informationen und Antragstellung unter:

https://www.stiftung-obdachlosenhilfe.bayern.de/foerderung/aktuelle-ausschreibung/index.php

Quelle: Stiftung Obdachlosenhilfe Bayern

Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Psychiatrie, Sucht- und Gefährdetenhilfe, Soziale Teilhabe und Armut, Wohnungslosigkeit, Bürgerschaftliches Engagement

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse

Fachbereiche

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