Fachinformation
08.01.2026 Fachbereich Kinder / Jugend / Familie, Fachbereich Migration, Der Paritätische, Kinder und Jugend, Migration und Flucht

Sprachliche Bildung vor der Einschulung: Wissenschaftliche Empfehlungen und bayerische Praxis im Vergleich

Die im Januar 2026 vom Paritätischen Gesamtverband veröffentlichte interdisziplinäre Expertise "Erfassung und Förderung der sprachlichen Entwicklung im Kontext der Kindertagesbetreuung" entwickelt evidenzbasierte Handlungskonzepte für eine nachhaltige Sprachbildung in der frühen Kindheit.

Die von Expert*innen aus Pädagogik, Logopädie und Sprachwissenschaft verfasste Stellungnahme reagiert auf aktuelle bildungspolitische Forderungen nach verpflichtenden Sprachstandserhebungen und stellt diesen wissenschaftlich fundierte Alternativen gegenüber.

Diagnostik durch Beobachtung statt Testung: Im Zentrum der Empfehlungen steht die systematische Nutzung von Beobachtungsverfahren als Grundlage der Sprachstandserfassung. Diese erfassen das Kommunikations- und Sprachverhalten von Kindern in Alltagssituationen über längere Zeiträume und ermöglichen eine ganzheitliche Betrachtung ihrer Bildungsprozesse. Demgegenüber werden Sprachscreenings kritisch bewertet: Sie liefern lediglich eine kurze Momentaufnahme, sind anfällig für falsch-positive Ergebnisse und erlauben kaum Ableitungen für gezielte Fördermaßnahmen. Besonders problematisch ist ihr Einsatz bei mehrsprachig aufwachsenden Kindern, da viele Verfahren auf einsprachigen Altersnormen basieren und typische Merkmale des Zweitspracherwerbs fälschlich als Störung oder Entwicklungsverzögerung interpretieren.

Mehrsprachigkeit als Ressource: Die Expertise fordert nachdrücklich, dass Sprachstandserhebungen und Beobachtungsverfahren die "(Super)Diversität kindlicher Sprachwelten" berücksichtigen und individuelle Erwerbsverläufe differenziert erfassen müssen, um stigmatisierende Zuschreibungen zu vermeiden. Mehrsprachigkeit muss in Kindertageseinrichtungen als Ressource anerkannt und genutzt werden, um Kommunikationsfähigkeit und Identität zu stärken, Diskriminierung abzubauen und Bildungschancen zu sichern.

Alltagsintegrierte statt additive Förderung: Studien belegen, dass alltagsintegrierte Sprachbildung insbesondere in der frühen Kindheit die wirksamste Strategie zur Unterstützung kindlicher Sprachentwicklung ist. Als zusätzliche Maßnahme für einzelne Kinder wird in der Kindertagesbetreuung oft additive Sprachförderung angeboten, meist in vorstrukturierten Programmen mit festen Abläufen. Diese sind häufig wenig flexibel, orientieren sich kaum an individuellen Bedürfnissen und finden teilweise in exkludierenden Settings statt. Nach dem PISA-Schock eingeführte Programme dieser Art konnten in Studien überwiegend keine nachhaltigen Effekte auf Sprach- oder Schriftsprachkompetenzen nachweisen.

Freiwilligkeit und Kooperation: Ein zentraler Grundsatz der Expertise lautet: "Freiwilligkeit als Grundprinzip der frühkindlichen Bildung muss handlungsleitend sein, um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Familien zu gestalten". Die Zusammenarbeit mit Eltern ist gezielt zu stärken, um sprachliche Bildungsprozesse auch im familiären Alltag zu unterstützen, da das sprachliche Interaktionsverhalten zu Hause einen entscheidenden Einfluss auf den Spracherwerb der Kinder hat.

Strukturelle Voraussetzungen: Durchgängig betont die Expertise, dass Kindertageseinrichtungen personell und finanziell so ausgestattet werden müssen, dass entwicklungsbezogene Beobachtungen regelmäßig anforderungsgerecht durchgeführt werden können. Die Einrichtung von Funktionsstellen für einschlägig qualifizierte Fachkräfte wird als zentraler Hebel zur nachhaltigen Qualitätsentwicklung der sprachlichen Bildung identifiziert. Zudem sind qualifizierte Anwendung der Verfahren, kontinuierliche Fort- und Weiterbildung sowie flächendeckende Fachberatung unverzichtbar.

Das bayerische System im Vergleich

Das am 17. Dezember 2024 in Kraft getretene bayerische Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebungen und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung weicht in wesentlichen Punkten von den wissenschaftlichen Empfehlungen ab.

Screening-basierter Ansatz: Bayern setzt auf ein zweistufiges Verfahren. In staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen erfolgt zunächst eine Sprachstandserhebung mit Kurzversionen von SISMIK (Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern) bzw. SELDAK (Sprachentwicklung und Literacy bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern). Kinder, die keine Kita besuchen oder dort Förderbedarf attestiert bekommen, müssen 1,5 Jahre vor Einschulung an einem verpflichtenden Sprachscreening an der Sprengelgrundschule teilnehmen. Dabei kommt das neu entwickelte Instrument BASIS (Bayerisches Sprachscreening des individuellen Sprachförderbedarfs) zum Einsatz.

Dieses Vorgehen steht im direkten Widerspruch zur Expertise-Empfehlung, Beobachtungsverfahren als Grundlage zu nutzen. Während SISMIK und SELDAK ursprünglich als umfassende Beobachtungsbögen konzipiert wurden, kommen in Bayern zunächst nur Kurzversionen zum Einsatz. Das BASIS-Screening an der Grundschule ist eine punktuelle Testung in einer für das Kind fremden Umgebung – genau jene "kurze Momentaufnahme", deren begrenzte Aussagekraft die Expertise kritisiert.

Problematischer Umgang mit Mehrsprachigkeit: Besonders kritisch ist, dass SISMIK und SELDAK auf einsprachigen deutschen Altersnormen basieren. Die Expertise warnt explizit, dass solche Verfahren typische Merkmale des Zweitspracherwerbs – etwa Code-Switching, längere Sprechpausen oder grammatikalische Übergeneralisierungen – fälschlich als Störung oder erhöhten Förderbedarf interpretieren. Bei mehrsprachig aufwachsenden Kindern, die einen erheblichen Anteil der bayerischen Kinder ausmachen, droht somit systematische Fehldiagnostik. Statt Mehrsprachigkeit als Ressource wertzuschätzen, wie die Expertise fordert, wird sie implizit als Defizit behandelt.

Verpflichtung statt Freiwilligkeit: Bayern führt eine umfassende Testpflicht für alle Kinder ein. Zeigt das Sprachscreening einen erhöhten Förderbedarf, wird das Kind verpflichtet, eine staatlich geförderte Kindertageseinrichtung mit einem integrierten Vorkurs Deutsch 240 zu besuchen. Bei Verweigerung drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro. Träger müssen Verstöße gegen die Besuchspflicht an Schulen melden.

Dieser Zwangsansatz konterkariert das von der Expertise geforderte Grundprinzip der Freiwilligkeit. Die Gefahr besteht, dass gerade bildungsbenachteiligte Familien – die eigentliche Zielgruppe – durch Sanktionsdrohungen und verpflichtende Maßnahmen noch weiter von Bildungseinrichtungen entfremdet werden. Eine "partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Familien", die auf Vertrauen basiert, wird so systematisch erschwert.

Additive statt integrierte Förderung: Die verpflichtenden Vorkurse Deutsch 240 sind vorstrukturierte, additive Programme – exakt jene Form der Sprachförderung, deren fehlende nachhaltige Wirkung die Expertise dokumentiert. Studien zeigen, dass nach dem PISA-Schock eingeführte Programme dieser Art überwiegend keine messbaren Effekte auf Sprach- oder Schriftsprachkompetenzen hatten. Demgegenüber empfiehlt die Expertise bedarfsgerechte Sprachbildung, die alltagsintegrierte Strategien mit gezielter individueller Unterstützung kombiniert – flexibel, beziehungsorientiert und kontextsensibel.

Ungesicherte Ressourcen: Das Gesetz trat im Dezember 2024 in Kraft, die ersten Screenings fanden bereits ab März 2025 statt – eine Umsetzung unter erheblichem Zeitdruck ohne die von der Expertise geforderte personelle und finanzielle Ausstattung. Die Forderung nach Funktionsstellen für einschlägig qualifizierte Fachkräfte und flächendeckender Fachberatung bleibt unerfüllt.

Fehlende Systemkoordination: Bayern führt mit BASIS einen weiteren Test an Grundschulen ein und schafft damit zusätzliche Schnittstellen zwischen verschiedenen Systemen. Die Expertise warnt vor genau dieser Fragmentierung: Bereits jetzt existieren zu viele verschiedene Verfahren, die "ohne systematisch aufeinander Bezug zu nehmen" parallel eingesetzt werden. Gefordert wird stattdessen "Informationsbündelung statt redundanter Testung" sowie abgestimmte, mehrstufige Verfahren, die Pädagogik, Medizin und Therapie systematisch verzahnen.

Einordnung

Das bayerische Gesetz ignoriert zentrale wissenschaftliche Erkenntnisse zur Erfassung und Förderung sprachlicher Entwicklung. Während die Expertise evidenzbasiert für Beobachtung statt Testung, Ressourcenorientierung statt Defizitzuschreibung, Kooperation statt Zwang und alltagsintegrierte statt additive Förderung plädiert, setzt Bayern auf ein System, das in all diesen Punkten konträr verläuft. Besonders gravierend ist, dass mehrsprachig aufwachsende Kinder – ohnehin häufig von Bildungsbenachteiligung betroffen – durch das bayerische System zusätzlich stigmatisiert werden könnten.

 

Fachbereich Kinder / Jugend / Familie, Fachbereich Migration, Der Paritätische, Kinder und Jugend, Migration und Flucht
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Lena Weihmayer, Referentin Kinder | Jugend | Bildung
Susann Engert, Referentin Kinder | Jugend | Familie