Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Fast 70 Organisationen sind Mitglied in Schwaben. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Schwaben
Volkhartstrasse 4-6
86152 Augsburg
Tel.: 0821 | 24 194 - 0
Fax: 0821 | 24 194 - 99
Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen sind besonders häufig von Gewalt betroffen und sehen sich zudem mit erheblichen Hürden konfrontiert, wenn sie Hilfe, Schutz und Beratung suchen. Dies gilt insbesondere für Frauen und Mädchen, die in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen leben oder arbeiten. Im Rahmen eines Projekts wurden jetzt Standards für Gewaltschutzkonzepte entwickelt.
Seit 2021 sind Einrichtungen und Dienste, die Teilhabeleistungen erbringen, verpflichtet, ihre Nutzer*innen wirksam vor Gewalt zu schützen. Im §37a SGB IX werden hierfür einrichtungsspezifische Gewaltschutzkonzepte als geeignete Maßnahmen genannt. Diese gesetzliche Verpflichtung ist wichtig und notwendig, benötigt jedoch eine präzise Ausgestaltung, damit Gewaltschutz in den Einrichtungen wie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie in ambulanten und stationären Wohnformen tatsächlich umgesetzt wird.
Im Rahmen des sog. Suse-Projekts des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) in Deutschland wurden jetzt Fachliche Standards erarbeitet und veröffentlicht. Die Standards bieten die notwendige Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen. Sie bilden die Grundlage für die Entwicklung und Implementierung von Gewaltschutzkonzepten und können als Orientierungshilfe für die Einrichtungen dienen. Bei der Erarbeitung dieser Standards wurden verschiedene Perspektiven aus der Praxis der Anti-Gewalt-Arbeit, der Selbstvertretung und der Behindertenhilfe sowie aus Forschung, Politik und Verbänden berücksichtigt.
Die zentralen Eckpunkte dieser Standards sind: die umfassende und kontinuierliche Partizipation der Nutzer*innen, externe Begleitung durch Fachberatungsstellen, die Berücksichtigung eines erweiterten Gewaltbegriffs, der auch strukturelle Risikofaktoren einbezieht, die Verantwortung der Leitung sowie die Einbindung der gesamten Organisation in den Gewaltschutzprozess.
Die fachlichen Standards können Sie untenstehend als PDF Dokumente, auch in Einfacher Spache, herunterladen.
Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.