Fachinformation
20.02.2025 Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ, Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Frauen und Mädchen, Inklusion, Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit psychischen Erkrankungen

Die Suse-Standards für Gewaltschutz in Einrichtungen sind jetzt verfügbar

Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen sind besonders häufig von Gewalt betroffen und sehen sich zudem mit erheblichen Hürden konfrontiert, wenn sie Hilfe, Schutz und Beratung suchen. Dies gilt insbesondere für Frauen und Mädchen, die in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen leben oder arbeiten. Im Rahmen eines Projekts wurden jetzt Standards für Gewaltschutzkonzepte entwickelt.

Seit 2021 sind Einrichtungen und Dienste, die Teilhabeleistungen erbringen, verpflichtet, ihre Nutzer*innen wirksam vor Gewalt zu schützen. Im §37a SGB IX werden hierfür einrichtungsspezifische Gewaltschutzkonzepte als geeignete Maßnahmen genannt. Diese gesetzliche Verpflichtung ist wichtig und notwendig, benötigt jedoch eine präzise Ausgestaltung, damit Gewaltschutz in den Einrichtungen wie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sowie in ambulanten und stationären Wohnformen tatsächlich umgesetzt wird.

Im Rahmen des sog. Suse-Projekts des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) in Deutschland wurden jetzt Fachliche Standards erarbeitet und veröffentlicht. Die Standards bieten die notwendige Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen. Sie bilden die Grundlage für die Entwicklung und Implementierung von Gewaltschutzkonzepten und können als Orientierungshilfe für die Einrichtungen dienen. Bei der Erarbeitung dieser Standards wurden verschiedene Perspektiven aus der Praxis der Anti-Gewalt-Arbeit, der Selbstvertretung und der Behindertenhilfe sowie aus Forschung, Politik und Verbänden berücksichtigt.

Die zentralen Eckpunkte dieser Standards sind: die umfassende und kontinuierliche Partizipation der Nutzer*innen, externe Begleitung durch Fachberatungsstellen, die Berücksichtigung eines erweiterten Gewaltbegriffs, der auch  strukturelle Risikofaktoren einbezieht, die Verantwortung der Leitung sowie die Einbindung der gesamten Organisation in den Gewaltschutzprozess.

Die fachlichen Standards können Sie untenstehend als PDF Dokumente, auch in Einfacher Spache, herunterladen.

Fachbereich Frauen / Geschlechterpolitik / LGBTIQ, Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Frauen und Mädchen, Inklusion, Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit psychischen Erkrankungen
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Klaus Lerch, Referent Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Bettina Wagner, Referentin Teilhabe von Menschen mit Behinderungen